Kurtaxen
Abgabepflicht
Die Kurtaxe wird erhoben für jede Übernachtung von Gästen in
- Hotels, Gasthäusern, Fremdenpensionen, Jugendherbergen und anderen Beherbergungsbetrieben
- Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen
- Wohnwagen, Wohnmobilen, Zelten und dergleichen auf öffentlichen und privaten Plätzen
Ebenfalls taxpflichtig ist, wer auf seinem Grundeigentum (Art. 655 ZGB) übernachtet, sofern sie oder er den gesetzlichen Wohnsitz nicht in der Gemeinde Escholzmatt-Marbach hat (Jahrespauschale).
Eigentümer von Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Zelten und Wohnwagen können ihre Taxen auch in Form einer Jahrespauschale entrichten. Ebenso die Dauermieter, die eine solche Unterkunft für mindestens drei Monate im Kalenderjahr mieten.
Höhe von Kurtaxe und Jahrespauschale
Die Kurtaxe pro Logiernacht beträgt:
- Erwachsene ab 16 Jahre Fr. 1.50
- Jugendliche 12 – 15 Jahre Fr. 1.00
- Kinder bis 12 Jahre gratis
Die Reduktion für Lagergruppen mit mindestens 20 Teilnehmern und mindestens drei Übernachtungen beträgt 20%.
Die Jahrespauschale beträgt CHF 75.00
Verwendung der Kurtaxe
Der Ertrag der Kurtaxe ist zur Finanzierung von touristischen Dienstleistungen, Infrastrukturen, Angeboten und Veranstaltungen, die überwiegend im Interesse der Gäste liegen, zu verwenden.
Gästekarte Luzern-Vierwaldstättersee
Feriengäste erhalten für die Dauer ihres Aufenthaltes, und als Gegenleistung für die Kurtaxenbezahlung, die Gästekarte Luzern-Vierwaldstättersee. Diese Karte bietet viele attraktive Angebote mit Vergünstigungen in der ganzen Region.
Ferienpass
Eigentümer von Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Zelten und Wohnwagen, welche die Jahrespauschale entrichten, haben Anspruch auf den Entlebucher Ferienpass. Dieser beinhaltet ebenfalls tolle Angebote in der UNESCO Biosphäre Entlebuch.
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